Antragsberechtigte Unternehmen
Die zu stabilisierenden Unternehmen müssen nicht nur Wirtschaftsunternehmen mit Sitz oder wesentlichem Tätigkeitsschwerpunkt in Bayern sein, sondern zudem eine Mindestgröße vorweisen, wobei in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sein müssen:
- eine Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Euro
- mehr als 10 Millionen Euro Umsatzerlöse
- mindestens 50 Arbeitnehmer
Zusätzlich können Start-ups Unterstützung beantragen, die seit dem 1. Januar 2017 in mindestens einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde von privaten Kapitalgebern mit einem Unternehmenswert von mindestens 5 Millionen Euro einschließlich des durch diese Runde eingeworbenen Kapitals bewertet wurden.